Schauen Sie genau hin bei der Hersteller-Konformitätserklärung
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigten wir als Hersteller rechtsverbindlich, dass die von uns in Verkehr gebrachte Beschichtung den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht.
Das sind wichtige Informationen, wenn es in Lebensmittelbetrieben um die Renovierung eines Lebensmitteltanks oder bei dem Neubau einer Produktionsstätte um die Auswahl der richtigen Oberflächenbeschichtung für Produktions-, Kühl- und Lagerräume geht.
Wichtig: Eine unzulässige Migration aus einer Beschichtung in ein Lebensmittel ist unbedingt zu vermeiden!
Unsere Konformitätserklärungen enthalten zusätzlich detaillierte Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Tests, zu Migrationsprüfungen, Reinigungs- und Chemikalienbeständigkeit, Haftzugfestigkeit und der mikrobiellen Wirksamkeit (Vermeidung Biofilm).
In der praktischen Umsetzung bietet eine ausführliche Konformitätserklärung Lebensmittelbetrieben die Sicherheit, dass die empfohlene Beschichtung den individuellen Anforderungen an das Objekt und der Lebensmittelhygieneverordnung VO (EU) 852/2004 im Besonderen entspricht. Eine noch wichtigere Bedeutung hat die Konformitätserklärung für Produkte, die im Direktkontakt mit einem Lebensmittel stehen, z.B. ein Sauerkrautbecken, ein Biertank, ein Getreidesilo oder auch die Decke eines Kühlraums, sofern hier offene Lebensmittel gelagert werden. Dann gilt die strikte Einhaltung der VO (EU) 10/2011.
Haben Sie schon einmal eine Hersteller-Konformitätserklärung ganz bewusst gelesen?
Schauen Sie ganz genau hin! Für alle Oberflächenbeschichtungen, die Anwendung in der Lebensmittelindustrie finden, enthält eine ausführliche EU-Hersteller-Konformitätserklärung wichtige Informationen, die maßgeblich zur Produktsicherheit und der Qualität der produzierten Lebensmittel beitragen können.