Was bedeutet „lebensmittecht“ bei Oberflächenbeschichtungen?
Der Begriff „lebensmittelecht“ ist rechtlich nicht definiert, wird aber umgangssprachlich häufig als „Spezifikation“ für Produkte zur Anwendung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Aber: In Bezug auf die Anforderungen an hygienische Oberflächenbeschichtungen in Produktions-, Kühl- und Lagerräumen in der Lebensmittelindustrie gelten in Europa die Anforderungen der VO (EG) 852/2004 bzw. im Direktkontakt mit Lebensmittel die VO (EU) 10/2011.
Oberflächen müssen so konzipiert und angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und eine Kontamination zwischen und während der Arbeitsgänge vermieden wird. Schmutzansammlungen, Schimmelbefall, Abplatzungen und eine mögliche Migration aus der Beschichtung in das Lebensmittel sind zwingend zu vermeiden.
Welche Verordnung für den jeweiligen Anwendungszweck zur Anwendung kommt, entscheidet die Frage:
Besteht ein Direktkontakt zwischen der Oberfläche und dem Lebensmittel?
JA: Es gilt die VO (EU) 10/2011.
NEIN: Es sind die Anforderungen der VO (EG) 852/2004 zur erfüllen.
Tipp: Wer eine geeignete Profi-Beschichtung für Decken und Wände in Fleischereien, Weinkellereien, Brauereien, Bäckereien, Molkereien sucht, sollte sich die explizite Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden Regularien in einer Hersteller- Konformitätserklärung bestätigen lassen.
